AGB’s

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Ver­trags­part­ner

Par­tei­en die­ses Ver­tra­ges sind der jewei­li­ge Auf­trag­ge­ber und als Auf­trag­neh­mer die EU-Pro­jek­te Jaros­law Sieli­cki e.K., M 4/ 11, 68161 Mann­heim. Geschäfts­ge­gen­stand der EU-Pro­jek­te ist die Ver­mitt­lung von Füh­rer­schein­be­wer­bern an Fahr­schu­len im euro­päi­schen Ausland.

  • 2 Ver­trags­ab­schluss

Ein Ver­trags­ver­hält­nis kommt zustan­de durch das Ver­sen­den des Online-Anmel­de­for­mu­lars auf der Inter­net­prä­senz der EU-Pro­jek­te URL: ohnempu.com/anmeldung oder durch das Ver­sen­den des dem Auf­trag­ge­ber über­las­se­nen schrift­li­chen Anmel­de­for­mu­lars und der anschlie­ßen­den Auf­trags­be­stä­ti­gung durch den Auf­trag­neh­mer. In bei­den Fäl­len nimmt der Auf­trag­ge­ber das Ange­bot des Auf­trag­neh­mers an. Einer geson­der­ten Erklä­rung bzw. Bestä­ti­gung des Auf­trag­neh­mers bedarf es nicht.

  • 3 Leis­tungs­um­fang, Haf­tung, Preise

Der Auf­trag­neh­mer ver­pflich­tet sich die fol­gen­den Leis­tun­gen an den Auf­trag­ge­ber zu erbringen:

Ver­mitt­lung einer Fahr­schu­le im euro­päi­schen Aus­land an den Auf­trag­ge­ber, bei der er eine Fahr­erlaub­nis erwer­ben kann. Ver­mitt­lung der An- und Abrei­se­mo­da­li­tä­ten, sowie der Unter­kunft vor Ort. Die Vor­aus­set­zun­gen zum Erwerb der Fahr­erlaub­nis kann allei­ne der Auf­trag­ge­ber erfül­len. Die Tätig­keit des Auf­trag­neh­mers ist eine rei­ne Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit. Der Auf­trag­ge­ber geht im euro­päi­schen Aus­land mit der Fahr­schu­le eigen­stän­di­ge ver­trag­li­che Bezie­hun­gen ein. Die sich aus die­sen ver­trag­li­chen Bezie­hun­gen erge­ben­den Rech­te und Pflich­ten betref­fen daher auch ledig­lich nur die­se Ver­trags­par­tei­en, etwa­ige Gewähr­leis­tungs­rech­te kön­nen ent­spre­chend auch nur gegen­über den jewei­li­gen Dienst­leis­tern gel­tend gemacht werden.

Für die Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit hat der Auf­trag­ge­ber an den Auf­trag­neh­mer eine pau­scha­le Dienst­leis­tungs­ge­bühr zu ent­rich­ten. Die­se Dienst­leis­tungs­ge­bühr ist Bestand­teil des Gesamt­prei­ses, der auf der Home­page der EU-Pro­jek­te unter der Rubrik „Prei­se“ auf­ge­führt ist.

Die wei­te­ren Aus­bil­dungs­kos­ten wer­den direkt bei der Fahr­schu­le vor der Prü­fung bezahlt. Die Aus­bil­dungs­kos­ten der Fahr­schu­le sind abhän­gig von Art der Aus­bil­dung, die­se kön­nen dem Fahr­schu­len ver­trag ent­nom­men wer­den. Der Auf­trag­neh­mer wird sei­ne Leis­tun­gen nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen erbringen.

Die Aus­wahl der Fahr­schu­le erfolgt durch den Auf­trag­neh­mer nach den Regeln eines sorg­fäl­ti­gen Kauf­man­nes. Es kann kei­ne Gewähr bezüg­lich der Erlan­gung eines gül­ti­gen EU-Füh­rer­scheins in einem ande­ren Mit­glieds­staat der EU über­nom­men wer­den eben­so wenig kann eine Gewähr über den Umfang der Aner­ken­nung der aus­län­di­schen Fahr­erlaub­nis in Deutsch­land über­nom­men wer­den. Offen­sicht­li­che Leis­tungs­män­gel im Rah­men des Ver­mitt­lungs­ver­tra­ges kön­nen nur aner­kannt wer­den, wenn sie inner­halb von 14 Tagen nach erbrach­ter Leis­tung schrift­lich beim Auf­trag­neh­mer ange­zeigt wor­den sind. . Für wei­ter­ge­hen­de Schä­den haf­tet der Auf­trag­neh­mer — mit Aus­nah­me bei Ver­let­zung von Leben, des Kör­pers oder der Gesund­heit — nur aus gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz. Eine Haf­tung des Auf­trag­neh­mers bei Nicht­be­stehen der Füh­rer­schein-Prü­fung besteht nicht. Es wird jedoch von der Fahr­schu­le die Mög­lich­keit einer Nach­prü­fung gegen Ent­gelt; die­ses zusätz­li­che Ent­gelt hat der Auf­trag­ge­ber direkt bei der jewei­li­gen Fahr­schu­le zu ent­rich­ten. Der Auf­trag­neh­mer weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass vor den Fahr­stun­den und der Prü­fung kein Alko­hol und kei­ne Betäu­bungs­mit­tel ein­ge­nom­men wer­den dür­fen. Der Auf­trag­ge­ber ist zur vol­len Ersatz­leis­tung bei Zuwi­der­hand­lung ver­pflich­tet. Dies gilt auch bei Ver­wei­ge­rung einer ange­bo­te­nen Kon­trol­le durch ein Messgerät.

Zustel­lung des Füh­rer­scheins erfolgt per Einschreiben.

  • 4 Fäl­lig­kei­ten

Die Pau­scha­le Dienst­leis­tungs­ge­bühr (vgl. § 3.3) ist zur Zah­lung fäl­lig bin­nen 1 Woche nach der Annah­me des Ange­bots durch den Auf­trag­ge­ber. Die Zah­lung erfolgt per Über­wei­sung oder Bar­ein­zah­lung bei jeder Bank, Spar­kas­se oder bei jedem Post­amt. Ent­schei­dend ist der Zah­lungs­ein­gang beim Auf­trag­neh­mer. Wahl­wei­se hat der Auf­trag­ge­ber die Mög­lich­keit, die Dienst­leis­tungs­ge­bühr in bar zu entrichten.

  • 5 Rücktritt/Verspätung

Soll­te der Auf­trag­ge­ber den bestä­tig­ten Anrei­se­ter­min nicht ein­hal­ten kön­nen, so hat er den Auf­trag­neh­mer hier­von schrift­lich spä­tes­tens vier Tage von Ablauf des ver­ein­bar­ten Ter­mins zu infor­mie­ren. In die­sem Fall wird ein Ersatz­ter­min ange­bo­ten der bis zu vier Wochen spä­ter sein kann. In allen übri­gen Fäl­len ver­pflich­tet sich der Auf­trag­ge­ber, eine Aus­la­ge­ge­bühr in Höhe von pau­schal 500,- € zusätz­lich zur Dienst­leis­tungs­ge­bühr zu leis­ten. Dem Auf­trag­ge­ber ver­bleibt das Recht des Nach­wei­ses, dass dem Auf­trag­neh­mer tat­säch­lich ein gerin­ge­rer Scha­den ent­stan­den ist. Soll­te kei­ne Zah­lung erfol­gen, wird ein Inkass­obe­rech­tig­ter Rechts­an­walt zur Ein­trei­bung der Aus­ste­hen­den Gebühr beauf­tragt, die Kos­ten trägt der Auftraggeber.

  • 6 Daten­schutz

Im Wege ord­nungs­ge­mä­ßer Leis­tungs­durch­füh­rung wer­den gemäß § 33 BDSG per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten gespei­chert, die nicht an Drit­te wei­ter­ge­lei­tet wer­den. Der elek­tro­ni­schen Spei­che­rung wird zugestimmt.

  • 7 Sal­va­to­ri­sche Klausel

Soll­te inner­halb der Geschäfts­be­din­gun­gen ein Teil nicht rechts­wirk­sam sein, so ist er durch eine rechts­wirk­sa­me Alter­na­ti­ve zu erset­zen. Die übri­gen Tei­le der AGB blei­ben hier­durch unberührt.

  • 8 Sons­ti­ge Bestimmungen

Ände­run­gen des Ver­tra­ges bedür­fen der Schrift­form. Es gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht. Für Strei­tig­kei­ten, die sich aus dem Dienst­leis­tungs­ver­trag erge­ben, ver­ein­ba­ren die Par­tei­en Mann­heim als Gerichts­stand, sofern der Auf­trag­ge­ber Kauf­mann ist oder kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land hat. Glei­ches gilt für Kla­gen gegen den Auf­trag­ge­ber, wenn die­ser nach Ver­trags­schluss sei­nen Wohn­sitz oder sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halts­ort in das Aus­land ver­legt oder sein Wohn­sitz oder sein gewöhn­li­cher Auf­ent­halts­ort im Zeit­punkt einer Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist.

  • 9 Wider­rufs­be­leh­rung

Der Auf­trag­ge­ber kann sei­ne Ver­trags­er­klä­rung gem. § 312 d BGB inner­halb von zwei Wochen ohne Anga­be von Grün­den in Text­form (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) wider­ru­fen. Die Frist beginnt frü­hes­tens mit Erhalt die­ser Beleh­rung. Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung des Wider­rufs unter Anga­be der Auf­trags­num­mer. Der Wider­ruf ist zu rich­ten an:  Jaros­law Sieli­cki e.K.- M4,11–68161 Mannheim

Ver­langt der Auf­trag­ge­ber, dass die Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Wider­rufs­frist begin­nen sol­len, so hat die­ser dem Auf­trag­neh­mer einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len. Die­ser ent­spricht regel­mä­ßig der ers­ten von drei Raten, die der Auf­trag­ge­ber für den Gesamt­um­fang der Dienst­leis­tung zu ent­rich­ten hat. Die Höhe sämt­li­cher Raten und Gesamt­sum­men kann in unse­rer Preis­lis­te öffent­lich auf unse­rer Home­page (ohnempu.com) ein­ge­se­hen werden.

Mit der Unter­schrift auf dem Antrag ver­langt der Auf­trag­ge­ber aus­drück­lich, dass der Auf­trag­neh­mer die Dienst­leis­tung sofort begin­nen soll und ins­be­son­de­re nicht den Ablauf der Wider­rufs­frist abwar­ten soll. Dem Auf­trag­ge­ber ist bewusst, dass hier­durch die ers­te Rate auch bei einem spä­te­ren Wider­ruf fäl­lig wird.

Fir­ma EU-Projekte

Jaros­law Sieli­cki e.K.

M 4, 11

68161 Mann­heim

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