Rechtliches bei angeordneter MPU

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Was bedeutet MPU?

Die MPU, oder Medi­zi­nisch-Psy­cho­lo­gi­sche Unter­su­chung, ist in Deutsch­land eine Begut­ach­tung, um die Eig­nung zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen zu über­prü­fen. Sie wird oft auch als „Idio­ten­test“ umgangs­sprach­lich bezeich­net. Die­se Unter­su­chung ist vor allem für Per­so­nen rele­vant, die wegen Alko­hol- oder Dro­gen­miss­brauch ihren Füh­rer­schein ver­lo­ren haben. Ziel der MPU ist es zu beur­tei­len, ob die betref­fen­de Per­son in der Lage ist, sicher und ver­ant­wor­tungs­be­wusst am Stra­ßen­ver­kehr teil­zu­neh­men. Die MPU besteht aus medi­zi­ni­schen, psy­cho­lo­gi­schen und ver­kehrs­recht­li­chen Tei­len und wird von spe­zi­ell aus­ge­bil­de­ten Exper­ten durchgeführt.

Kann die MPU im Ausland gemacht werden?

Möglichkeiten einer MPU im Ausland

Die Idee, eine MPU im Aus­land durch­zu­füh­ren und so den deut­schen Anfor­de­run­gen zu ent­ge­hen, ist eine Über­le­gung, die eini­ge Betrof­fe­ne haben. Hier­zu soll­te man jedoch eini­ges wissen:

  1. EU-Füh­rer­schein-Rege­lung: Eini­ge deut­sche Bür­ger zie­hen ins Aus­land, ins­be­son­de­re in EU-Län­der, um dort einen neu­en Füh­rer­schein zu erwer­ben, ohne in Deutsch­land eine MPU bestehen zu müssen.
  2. Wohn­sitz­re­ge­lung: Vor­aus­set­zung für das Erwer­ben eines Füh­rer­scheins in einem ande­ren EU-Staat ist, dass man dort einen ordent­li­chen Wohn­sitz hat und die­sen min­des­tens 185 Tage im Jahr innehat.
  3. MPU im Aus­land ist nicht gleich­zu­set­zen mit der deut­schen MPU: Selbst wenn man im Aus­land eine medi­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­sche Unter­su­chung bestan­den hat, ist die­se nicht auto­ma­tisch mit der deut­schen MPU gleich­zu­set­zen. Die deut­schen Behör­den kön­nen trotz­dem ver­lan­gen, dass man die MPU in Deutsch­land absolviert.
  4. Risi­ken: Es gibt vie­le Anbie­ter, die ver­spre­chen, dass man durch ihre Hil­fe im Aus­land leicht einen Füh­rer­schein ohne MPU erwer­ben kann. Hier ist Vor­sicht gebo­ten, da es auch unse­riö­se Anbie­ter gibt, die hohe Gebüh­ren ver­lan­gen und nicht das lie­fern, was sie versprechen.

Es ist emp­feh­lens­wert, sich bei einem Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht zu infor­mie­ren, bevor man den Ver­such unter­nimmt, die MPU im Aus­land zu umge­hen. In vie­len Fäl­len ist es sinn­vol­ler, sich auf die MPU in Deutsch­land vor­zu­be­rei­ten und sie zu bestehen, anstatt den lan­gen und oft unsi­che­ren Weg über das Aus­land zu gehen.

Anerkennung der MPU im Ausland

Grund­sätz­lich wird eine im Aus­land durch­ge­führ­te MPU in Deutsch­land nicht oder nur sehr sel­ten aner­kannt. Die MPU ist eine spe­zi­el­le Begut­ach­tung, die von deut­schen Ver­kehrs­be­hör­den zur Wie­der­erlan­gung der Fahr­erlaub­nis gefor­dert wird. Da die Stan­dards und Kri­te­ri­en, die für eine MPU in Deutsch­land gel­ten, nicht zwangs­läu­fig denen im Aus­land ent­spre­chen, wer­den aus­län­di­sche MPUs in Deutsch­land in der Regel nicht akzeptiert.

EU Führerschein als Lösung

Der EU-Füh­rer­schein bie­tet eine attrak­ti­ve und euro­pa­recht­lich fun­dier­te Mög­lich­keit für die­je­ni­gen, die in Deutsch­land mit einer MPU kon­fron­tiert sind. Dank der Grund­prin­zi­pi­en der EU, ins­be­son­de­re dem Prin­zip der gegen­sei­ti­gen Aner­ken­nung von Füh­rer­schei­nen, ermög­licht der in einem EU-Land erwor­be­ne Füh­rer­schein dem Inha­ber, in allen Mit­glieds­län­dern zu fah­ren. Vie­le haben die­se Opti­on erfolg­reich genutzt, indem sie ihren Wohn­sitz in ein EU-Land ver­legt und dort die Fahr­erlaub­nis erwor­ben haben. Wenn alle Vor­schrif­ten, ins­be­son­de­re die Wohn­sitz­re­ge­lung, kor­rekt befolgt wer­den, ist der EU-Füh­rer­schein eine völ­lig legi­ti­me und lega­le Mög­lich­keit, wie­der auf deut­schen Stra­ßen zu fah­ren. Es han­delt sich dabei um eine cle­ve­re Nut­zung der euro­päi­schen Gesetz­ge­bung, die das Leben vie­ler Men­schen erleich­tert hat, die wie­der mobil sein wollen.

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